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Gäste-Vermieter bitte beachten: Ab 01.07.2026 Übernachtungssteuer

Der Gemeinderat hat einstimmig die Einführung einer Übernachtungssteuer als Ersatz fÜr die bisherige Übernachtungsabgabe beschlossen. Die Übernachtungssteuer erleichtert die Abwicklung für die Gastgeber und beinhaltet ab dem 01.07.2026 einige änderungen:

- Abgabepflichtig sind alle Übernachtenden Personen ab einem Alter von 14 Jahren.
- Nach entsprechender Rechtsprechung unterliegen auch beruflich bedingte Übernachtungen der Steuer.
- Die Übernachtungsteuer beträgt einheitlich 2,00 EUR pro Übernachtung.
- Personen unter 14 Jahren sind von der Steuer befreit.

Abgabepflichtig sind weiterhin die Übernachtenden Personen und die Steuer wird weiterhin von den Übernachtungsbetrieben eingenommen und an die Gemeinde weitergeleitet. Die entsprechenden Formulare und das Verfahren zur Online-Meldung bei der Gemeindeverwaltung werden rechtzeitig zur Meldung des 3. Quartals 2026 angepasst.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass jede kostenpflichtige Übernachtung in der Gemeinde Dahlem der Übernachtungssteuer unterliegt. Übernachtungsbetriebe können jederzeit ihren Betrieb bei der Gemeindeverwaltung anmelden. Sofern die Übernachtungssteuer vom Betrieb nicht ordnungsgemäß und vollständig erhoben und abgeführt wird, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Steuersatzung sieht die Prüfung in den Betrieben vor.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn Buchheim oder Frau Schmidt in der Gemeindeverwaltung Dahlem wenden.


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